Allgemeine Geschäftsbedingungen
AeroSpectra Drohnen-Geodatenerfassung — Tim Johannes, Ackergasse 6, 55585 Altenbamberg
Übersicht
Diese AGB umfassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 1–11) der AeroSpectra Drohnen-Geodatenerfassung. Sie gelten für alle Leistungen, die zwischen dem Kunden und AeroSpectra vereinbart werden.
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen AeroSpectra Drohnen-Geodatenerfassung, Tim Johannes, Ackergasse 6, 55585 Altenbamberg (nachfolgend "Dienstleister") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(4) Für einzelne Leistungsbereiche können ergänzende Besondere Bedingungen gelten (z. B. Besondere Bedingungen Drohnenbefliegung). Diese ergänzen die vorliegenden AGB und gehen im Falle eines Widerspruchs vor.
Vertragsschluss
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung des Dienstleisters.
(2) Der Dienstleister ist berechtigt, die Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Wünscht der Auftraggeber eine Leistungsänderung, so wird der Dienstleister prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umsetzbar ist, und dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein kompetenter Ansprechpartner für den Dienstleister zur Verfügung steht.
(3) Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Dienstleister gesondert berechnen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Dienstleister der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Dienstleisters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, durch Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus oder durch unsachgemäße Handhabung entstehen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
(2) Sofern der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine andere Frist vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung ihre wesentlichen Vertragspflichten nicht erfüllt, (b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bei Einzelaufträgen (Werkverträgen) endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Leistungsumfang & Abgrenzung
Drohnen-Geodatenerfassung
(1) Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen stellen eine ingenieurtechnische Bestandsaufnahme dar und dienen der Planung, Dokumentation und Entscheidungsfindung.
(2) Die Geodatenerfassung ersetzt keine amtliche Vermessung im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) bzw. des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm). Für amtliche Katastervermessungen und Grenzfeststellungen wird die Zusammenarbeit mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) empfohlen.
(3) Genauigkeitsangaben (z. B. ±2 cm) beziehen sich auf die technisch erreichbare Messgenauigkeit unter Verwendung von Ground Control Points (GCPs) und RTK-GNSS. Sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 434 BGB dar, da die tatsächliche Genauigkeit von äußeren Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Vegetation, Witterung und GNSS-Signalqualität abhängt.
(4) Der Dienstleister schuldet die Lieferung der vereinbarten Geodaten und ggf. Auswertungen. Die Interpretation und Weiterverwendung der Daten obliegt dem Kunden.